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Carat24 – Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen sind grundlegender Bestandteil unserer Vermiet- und Verkaufsangebote.

Carat 24-Immobilien GmbH befasst sich mit der Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen und Bausparverträgen, Ankauf und Verkauf von Immobilien, Objekten und Grundstücken jeder Art sowie deren Vermittlung und Entwicklung sowie der Unternehmensberatung unter Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung.

1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder einem anderen Auftragsbefugten erteilten Auskunft. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf-/Vermietung vorbehalten.

2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objektexposes und seiner Bedingungen zustande.

3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder  vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt; weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt).

6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebot steht. Soweit nicht anders vereinbart berechnen wir eine Maklercourtage in Höhe von 3,57% bei Eigentumswohnungen bzw. 7,14% bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Verkauf, bzw. 2,38 Nettokaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Wohnraumanmietung (bei Beauftragung durch den Mietinteressenten) sowie Gewerberaumanmietung. Die Provision ist allein vom Käufer bzw. Mieter zu tragen. Beim Kauf einer Immobilie sind vom Erwerber zusätzlich die Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen.

7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei allen Verhandlungsgesprächen, bzw. Erteilung von Nachrichten von etwaigen Verhandlungsergebnissen. Wir haben ferner Anspruch auf Anwesenheit bei der Beurkundung von Kaufobjekten sowie bei der Unterzeichnung von Mietverträgen bei Mietobjekten. Ebenfalls haben wir einen Anspruch auf eine Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages.

8. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt wurde.

9. Ist dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 3 Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots schriftlich unter Angabe der Quelle und des Angebotsdatums mitzuteilen. An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die sich aus den jeweiligen Angeboten ergebenen Beträge (vgl. Ziffer 6) zu zahlen. Sofern Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen wird, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers (Berlin), soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein andere Teil aber wirksam.

 

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten  kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.